Die Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes ist die Feststellung des Förderbedarfs mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Ein Antrag auf Kostenübernahme nach SGB IX erfolgt bei der Region Hannover.
Falleingangsmanagement der Region Hannover
Postfach 147, 30001 Hannover
Tel. 0511 616-24570
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